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Economy Paket |
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£ 650.00 | Verlängerungsgebühren ab £370 | |  |
Es werden mindestens DREI Vorstände benötigt.
Inhaberaktien sind ERLAUBT.
Die Gründung einer panamaschen Aktiengesellschaft nimmt normalerweise 3-5 Arbeitstage in Anspruch.
Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre panamasche Aktiengesellschaft.
Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
Es sind keine Dokumente zu unterschreiben.
Die Antragsteller werden als Gesellschaftsgründungsvorstände ernannt.
Der Antragsteller wird als Gesellschaftsaktionär ernannt.
Der Gesellschaftsaktionär und der Gesellschaftsvorstand werden elektronisch ernannt.
US$10.000,00 Genehmigtes Aktienkapital.
Bereitstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beim Register.
Die Gebühren für den registrierten Vertreter und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
Die folgenden Dokumente werden via FedEx oder DHL geliefert:
Die Gründungsurkunde.
Die gedruckte und gebundene Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Satzung.
Das Protokoll der ersten Sitzung des Vorstands.
Die Ausgabe von Aktien.
Das Register der Aktionäre.
Das Register der Vorstände, Verwalter.
Die Aktienurkunden.
Die Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse, Regierungsgebühren.
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Premier Paket |
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£ 860.00 | Verlängerungsgebühren ab £580 | |  |
Die Gründung einer panamaschen Aktiengesellschaft nimmt normalerweise 3-5 Arbeitstage in Anspruch.
Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre panamasche Aktiengesellschaft.
Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
US$10.000,00 Genehmigtes Aktienkapital.
Bereitstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beim Register.
Die Gebühren für den registrierten Vertreter und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
WIR STELLEN EINER GESELLSCHAFT EINEN SERVICE VON 3 NOMINIERTEN VORSTÄNDEN FÜR DAS ERSTE JAHR ZUR VERFÜGUNG.
Die folgenden Dokumente werden via FedEx oder DHL geliefert:
Die Gründungsurkunde.
Die gedruckte und gebundene Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Satzung.
Das Protokoll der ersten Sitzung des Vorstands.
Die Ausgabe von Aktien, das Register der Aktionäre, Vorstände und Verwalter.
Das Gesellschaftssiegel, die Aktienurkunden.
Vereinbarung über die Bereitstellung der Nominierten-Dienstleistung und Entschädigung der Nominierten.
Vorunterschriebens undatiertes Rücktrittsschreiben des Vorstands.
Schadloshaltungserklärung gegenüber den Nominierten.
Die Generalvollmacht.
Schadloshaltungserklärung für die Generalvollmacht.
Die Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse, nominierter Vorstand, Regierungsgebühren.
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Deluxe Paket |
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£ 960.00 | Verlängerungsgebühren ab £690 | |  |
Die Gründung einer panamaschen Aktiengesellschaft nimmt normalerweise 3-5 Arbeitstage in Anspruch.
Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre panamasche Aktiengesellschaft.
Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
US$10.000,00 Genehmigtes Aktienkapital.
Bereitstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beim Register.
Die Gebühren für den registrierten Vertreter und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
Wir stellen einer Gesellschaft 3 nominierte Vorstände für das erste Jahr zur Verfügung.
Wir stellen einer Gesellschaft einen nominierten Aktionär für das erste Jahr zur Verfügung.
Die folgenden Dokumente werden via FedEx oder DHL geliefert:
Die Gründungsurkunde.
Die gedruckte und gebundene Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Satzung.
Das Protokoll der ersten Sitzung des Vorstands.
Die Ausgabe von Aktien, das Register der Aktionäre, Vorstände und Verwalter.
Das Gesellschaftssiegel, die Aktienurkunden.
Vereinbarung über die Bereitstellung der Nominierten-Dienstleistung und Entschädigung der Nominierten.
Vorunterschriebens undatiertes Rücktrittsschreiben des Vorstands.
Schadloshaltungserklärung gegenüber den Nominierten, Vertrauenserklärung vom nominierten Aktionär.
Die Generalvollmacht.
Schadloshaltungserklärung für die Generalvollmacht.
Die Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse, nominierter Vorstand und Aktionär, Regierungsgebühren.
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| GESETZLICHE ANFORDERUNGEN | |  |
Die Gesellschaftszeichner können außerhalb von Panama ansässig sein.
Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Firmensitz in Panama haben.
Sie müssen mindestens 3 Vorstände ernennen.
Es gibt keine maximale Anzahl an Vorständen.
Die Vorstände können juristische oder natürliche Personen sein.
Ein Vorstand kann jeder Nationalität angehören.
Es muss zumindest einen Aktionär geben.
Die Namen und Adressen der Aktionäre stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
Aktionär und Vorstand können die gleiche Person sein.
Es gibt kein Erfordernis einen lokalen Aktionär und Vorstand zu ernennen.
Es gibt kein Einlagekapitalerfordernis.
Das minimale einbezahlte und begebene Kapital kann eine Aktie sein, die völlig bezahlt ist.
Aktien können mit oder ohne Nennbetrag ausgegeben werden.
Aktien können in jeder kenntlichen Währung oder in mehr als einer kenntlichen Währung ausgegeben werden.
Inhaberaktien sind ERLAUBT.
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(click here for other packages)
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 | 1. Es gibt keine Währungsbeschränkungen in Panama. Der US Dollar befindet sich im Umlauf. 2. Es ist nicht erforderlich ein Einlagekapital zu haben. 3. Es gibt keine Erfordernisse irgendwelche Berichte bezüglich irgendwelcher Offshore Tätigkeiten, mit Ausnahme der jährlichen Lizenzierungsgebühr in Höhe von US$250,00, um in „gutem Ansehen“ zu bleiben, bei der panamaschen Regierung einzureichen. 4. Die Besteuerung in der Republik Panama basiert auf dem territorialen Herkunftsprinzip. Deshalb sind die Einkommen, die mit Tätigkeiten im Ausland erzielt wurden, nicht steuerpflichtig gemäß panamaschem Gesetz. 5. Es ist für die beteiligten Parteien nicht notwendig, zum Zwecke der Gründung einer Aktiengesellschaft, anwesend zu sein. In diesem Falle werden Aktiengesellschaften durch nominierte Gründer in Panama gegründet, die die grundlegende Urkunde zur Gründung, die Gründungsurkunde genannt wird, ausfertigen. 6. Die Vorstände, Aktionäre und leitenden Angestellten können jeder Nationalität angehören und Bewohner jedes Landes sein. 7. Vorstandssitzungen und Aktionärsversammlungen können in der Republik Panama oder in jedem anderen Land abgehalten werden. 8. Aktienurkunden können an den Inhaber oder im Namen ihrer Besitzer ausgegeben werden und können mit oder ohne Nennbetrag ausgegeben werden. Weder die Vorstände noch die leitenden Angestellten müssen Aktionäre sein. 9. Die kaufmännischen Bücher können innerhalb Panamas oder im Ausland geführt werden. 10. Aktiengesellschaften, die ein Geschäft außerhalb von Panama betreiben, benötigen keine Handelslizenz für Offshore Tätigkeiten.

+44 (0) 207.637.3802
+44 (0) 289.099.8744
+44 (0) 800.081.1510
info@ukincorp.co.uk |
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- PANAMA GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG. PANAMA OFFSHORE AKTIENGESELLSCHAFTSREGISTRIERUNG, Willkommen bei Coddan Ihrem online Panama Gesellschaftsgründungsvertreter. Das Gesellschaftsrecht der Republik Panama sieht vor, dass zwei natürliche Personen, die als Gründer und Zeichner fungieren, vor einem Notar erscheinen können, um eine Aktiengesellschaft zu gründen und zu konstituieren (In Panama regeln die Notare die meisten juristischen Personen gemäß der Vorschrift einer Regierungsinstitution). Es ist die übliche Praxis für natürliche oder juristische Personen außerhalb Panamas die Gründung einer panamaschen Aktiengesellschaft mittels einer panamaschen Anwaltskanzlei, einer Treuhandgesellschaft oder einer professionellen Firma für Unternehmensdienstleistungen durchzuführen. Wir empfehlen Ihnen diese Seite in ihrer Gesamtheit durchzusehen, sodass sie sachkundig sind über die Panama Jurisdiktion und die Machtbefugnisse, die panamaschen Gesellschaften gewährt werden. Wir werden Sie durch den Registrierungs-prozess Ihrer Gesellschaft leiten und Ihr registriertes Unternehmen gründen. Unser Antragsformular fertig stellen und einreichen. Die zweckentsprechende Fertigstellung und Einreichung dieses Formulars, zusammen mit der Bereitstellung der Bezahlung, wird Coddan ermöglichen Ihre vorgeschlagene Gesellschaft in Panama innerhalb von drei Arbeitstagen zu gründen. Wir werden per Expresspost Ihre Unternehmensdokumente an die Versandanschrift, die Sie bei Ihrer Gründungsbestellung genau angegeben haben, schicken. Wenn Sie sich vertraut machen wollen mit der Beschreibung und den Inhalten der Panama Gesellschaftsgründungspakete, die von Coddan angeboten werden und herausfinden wollen, welche Art Dienstleistung in diesem oder jenen Panama Gesellschaftsgründungspaket enthalten ist und eine Vorstellung über den Preis der jährlichen Verlängerung der Dienstleistung bekommen wollen und über die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Gesellschaftsgründung innerhalb Panamas, dann wählen Sie bitte von der Liste, die sich unterhalb des Banners befindet, das Paket, das Sie benötigen aus. Die Information in dem Banner wird, je nachdem welches Paket Sie gewählt haben, erneuert.
Mit Ausnahme der „jährlichen Lizenzgebühr“, die nicht eine Einkommensteuer ist, unterliegen panamasche Aktiengesellschaften, die kein Einkommen aus Tätigkeiten innerhalb des Territoriums der Republik Panama erzielen, der Besteuerung in Panama. Wir empfehlen Ihnen die Beratung eines professionellen Steuerberaters einzuholen bevor Sie eine Offshore-Gesellschaft kaufen. Der Ausdruck „Offshore“ wird nicht in der panamaschen Gesetzgebung verwendet; da die Besteuerung auf einer „territorialen“ Basis stattfindet, d.h. nur in Panama entstandenes Einkommen wird besteuert, was zur Folge hat, dass ein Unternehmen, das außerhalb Panamas tätig ist oder sein Vermögen außerhalb Panamas hat, automatisch der Besteuerung entgehen wird. Es gibt mehr als 120.000 Unternehmen in Panama, von denen die Mehrheit „offshore“ sind. Die Struktur, die wir im Allgemeinen unseren Kunden empfehlen ist eine Doppelunternehmensstruktur, die aus einer privaten Beteiligungsstiftung besteht, die eine „International Business Corporation“ besitzt. Wir empfehlen die Doppelunternehmens-struktur, weil sie das Äußerste an Vermögensschutz, Anonymität, Geheimhaltung und Komfort zur Verfügung stellt. Die Aktiengesellschaft besitzt alle Hauptvermögensgegenstände wie zum Beispiel Handelsunternehmen, Grundbesitz etc. und die Stiftung fungiert als eine Holdinggesellschaft zu der Aktiengesellschaft und erhält die Gewinne auf die Unternehmensbankkonten und die Vermittlungsgeschäftskonten der Stiftung. Ein Bestandteil unserer täglichen Praxis schließt die Gründung von panamaschen Gesellschaften für Kunden ein. Die Kunden benutzen die Aktiengesellschaften für eine Anzahl an Zwecken, wie zum Beispiel:
- Eine Holdinggesellschaft für Grundbesitz in Panama oder andernorts;
- Internationaler Vermögensbesitz auf einer günstigen Steuerbasis, wodurch Vermögen zwischen Personen in einem privaten Geschäft, eher durch die Aushändigung der Aktien als einen Austausch des zugrunde liegenden Vermögens selbst, übertragen werden kann;
- Unternehmensneugründung in Panama wie zum Beispiel ein internationaler Beratungsdienst oder ein Hotel in der Tourismusbranche;
- Ein Geschäft betreiben in jeder Jurisdiktion, in der eine lokale oder inländische Aktiengesellschaft ein Geschäft betreiben kann;
- Investment und Bankgeschäfte und
- Geld leihen und verleihen.
Bitte beachten Sie » Die Preise, die Sie für die bestellten Posten bezahlen müssen, sind auf der Website klar dargestellt. Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer, die zu zahlen ist, es sei denn, es ist anders angegeben. Es wird keinen Vertrag irgendeiner Art zwischen Ihnen und uns geben, bis wir von Ihnen die Bezahlung erhalten. Wir arbeiten als Ihr Vertreter bei der Eintragung der Offshore-Gesellschaften. Wir sind weder in der Lage zu garantieren, dass solch eine Einreichung für den Registrator des Handelsregisters akzeptabel sein wird, noch gibt es irgendwelche vertraglichen Verpflichtungen für uns dies zu tun. Wenn der Registrator des Handelsregisters die Eintragung oder eine andere Einreichung ablehnt, werden wir Ihrem Konto die volle Rückvergütung gutschreiben und der Vertrag zwischen uns wird für nichtig erklärt. Der Registrator des Handelsregisters bietet nicht die Möglichkeit der Rückgängigmachung der Eintragung von Gesellschaften oder der elektronischen Einreichung von Dokumenten an. Wir werden nicht in der Lage sein eine derartige Eingabe, in Ihrem Interesse, zu annullieren und werden Ihnen auch nicht irgendeine, von Ihnen getätigte Zahlung, gutschreiben können. Alle auf der Coddan Webseite (www.ukincorp.co.uk) gezeigten Preise sind in britischen Pfund. Live Help » "Live Help" ist ein Echtzeit "Chat" Merkmal, das Ihnen ermöglicht mit einem Kundendienstberater, ohne einen Telefonanruf zu tätigen, zu kommunizieren. Sie bekommen die Antworten zu Ihren Fragen während Sie unsere Website benutzen. Das Drücken der "Live Help" Taste startet eine Online-Beratung mit einem unserer Vertreter. Live Help ist gegenwärtig während unserer normalen Geschäftszeiten verfügbar. Außerhalb der obigen Öffnungszeiten ist unser Geschäftszentrum geschlossen. Wenn Sie auf die Taste drücken, werden Sie ein E-Mail-Formular sehen, das Ihnen erlaubt uns eine Mail mit Ihren Fragen zu schicken. "Live Help" ist absolut gratis! Es gibt keine versteckten Gebühren. Wir bieten diese Dienstleistung als Hilfestellung für die Besucher unserer Website an.
Die allgemeinen Bestimmungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen einen Handelsnamen benutzen, der ihren Zweck benennt oder den Namen tragen, den die Partner vereinbaren sie zu benennen, aber in allen Fällen müssen die Worte "Sociedad de Responsabilidad Limitada" oder die Anfangsbuchstaben „S. de R.L." oder die Abkürzung "Sdad", "Ltda." hinzugefügt oder vor den Namen gesetzt werden. (Die Anfangsbuchstaben „Ltd.“ sind zulässig). Die Weglassung eines derartigen Erfordernisses in der Gesellschaftsgründungsurkunde oder irgendeinem nachfolgenden Handeln der Gesellschaft, soll alle ihre Verwalter und ihre Partner persönlich und einzeln verantwortlich machen, ohne irgendeine wie auch immer geartete Beschränkung, für Verpflichtungen zu denen sich die Gesellschaft vertraglich verpflichtet hat. Kein Handelsname oder keine Benennung soll gleich oder ähnlich dem Namen oder der Benennung eines vorher registrierten Unternehmens, ob mit beschränkter Haftung oder nicht, sein, um keine Verwirrung hervorzurufen. Irgendeine Person, die ohne Partner zu sein, erlaubt, dass ihr Name innerhalb des Handelsnamens erscheint, soll für den Betrag der gesellschaftlichen Verpflichtungen bis zu dem Gesamtbetrag der Beiträge, der von den Partnern gemacht oder versprochen wurde verantwortlich sein. Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen immer als Handelsunternehmen betrachtet werden und deshalb, was auch immer ihre Zwecke sein mögen, durch die Gesetze und Anwendungen des Handels bestimmt werden. Sie können jede Art gesetzlicher Tätigkeiten ausüben, zivil oder wirtschaftlich, die nicht per Gesetz für andere Arten von Unternehmen reserviert sind. Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen mindestens zwei (2) und maximal zwanzig (20) Partner haben. Jedoch wenn zwei Partner Eheleute sind, soll die minimale Anzahl der Partner drei (3) sein, da die Gesellschaft nicht in der Lage ist mit weniger als einer derartigen Anzahl, solange derartige Umstände fortbestehen, tätig zu sein. Das Einlagekapital soll durch die Beiträge der Partner eingebunden werden. Es soll nicht weniger als zwei Tausend Dollar ($2.000,00) noch mehr als fünfhunderttausend Dollar ($500.000,00) sein und es soll dargestellt werden in gesellschaftlichem Anteil oder nicht übertragbaren Quoten, zugeflossen und teilbar. Der Anteil oder die Quoten können von unterschiedlichem Wert sein, aber auf jeden Fall sollen sie einhundert Dollar ($100,00) oder ein Vielfaches von einhundert sein. Nach der Satzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss das Kapital völlig gezeichnet sein und zumindest 50% des Werts der Beiträge in Geld, in einem Zeitraum bis zu maximal fünf (5) Jahren, bezahlt sein. Die Beiträge in bar müssen in ihrer Gesamtheit gemacht werden und sollte der Wert des Beitrages nicht die zugewiesene Quote erreichen, soll die Differenz mit Geld vervollständigt werden. Die Summe der Beiträge, die zur Zeit des Aufbaus der Gesellschaft gemacht werden, kann nicht weniger als zwei Tausend Dollar ($2.000,00) sein. Wann auch immer, durch irgendeinen Umstand die Gesellschaft mit beschränkter Haftung es als zweckmäßig erachten mag, dass die Anzahl der Partner mehr als zwanzig (20) sein soll oder ihr Einlagekapital mehr als fünfhunderttausend Dollar ($500.000,00) sein soll, muss sie die notwendigen Beschlüsse annehmen, um in eine Aktiengesellschaft umgewandelt zu werden. Um den erwähnten Wandel auszuführen, sollen die Partner, die nicht wünschen, von den ihnen gewährten Machtbefugnissen Gebrauch zu machen, ihre Absicht mittels einer öffentlichen Urkunde aktenkundig machen, die die entsprechende Unternehmensgründungsurkunde und die Expresserklärung enthalten soll, die besagt, dass die erzeugte Aktiengesellschaft alle Belastungen und Verpflichtungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die umgewandelt wurde, übernehmen soll.
Die Satzung der Gesellschaft Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegründet werden mittels einer öffentlichen Urkunde, die in dem öffentlichen Register registriert und veröffentlicht werden muss. Alle ihre Partner sollen eine derartige Urkunde persönlich oder tatsächlich durch einen speziellen Bevollmächtigten unterzeichnen und von dem in der Gleichen bezeichneten Verwalter oder den Verwaltern, sollten sie keine Partner sein. Die erwähnte Urkunde soll darlegen: Die Namen, Familiennamen, Staatsangehörigkeiten, den Personenstand, den Beruf, den Personalausweis oder irgendein anders Identifizierungsdokument von jedem einzelnen der unterzeichnenden Partner. Die Benennung der Gesellschaft oder des Handelsnamens. Der Sitz der Gesellschaft, die Darlegung ihrer vollständigen Adresse und der Ort oder die Orte wo sie gegründet werden soll oder bereits ihr Hauptfirmensitz gegründet wurde ebenso wie ihre Zweigniederlassungen oder Filialen, sollten die Letzteren bereits beschlossen sein. Die Dauer der Gesellschaft ebenso wie die Art und Weise, in der eine derartige Zeitdauer errechnet ist und wie sie zu verlängern ist, wenn die Partner es als zweckmäßig erachten sollten. Detaillierte Angabe der Tätigkeit oder der Tätigkeiten, die den Zweck der Gesellschaft begründen sollen. Sie kann nicht, auf einer dauerhaften Basis, Tätigkeiten ausführen, die nicht in den Zielen der Satzung enthalten sind, noch zu anderen wechseln ohne auf jeden Fall eine Ergänzung der Satzung vorzunehmen. Der Betrag des Aktienkapitals ausgedrückt in Balboas. Die Beiträge oder Quoten, in die es geteilt ist und der Wert jedes einzelnen. Das Geld, Vermögen oder die Rechte, die jeder Partner beiträgt und die in diesen letzteren Fällen angegeben werden, der Plan mit dem es gemacht wurde, der den Beiträgen beizulegende Wert, der nicht aus Bargeld besteht, ebenso wie die Gründe eine derartige Schätzung zu rechtfertigen; den genauen Zeitraum und die Art und Weise, in der die Beiträge in Geld, die noch nicht vollkommen erfüllt sind, vervollständigt werden sollen und die Beiträge oder Quoten, die zu ihnen übertragen wurden. Die Ernennung der Person oder Personen, die die Verwaltung und Vertretung der Gesellschaft leiten sollen, die Partner sein können oder nicht und wenn es gewünscht wird, die Zeitdauer, für die sie ernannt sind, angeben. Wenn diese Angabe fehlt, wird es so verstanden, dass sie für einen unbestimmten Zeitraum ernannt sind. Die Art und Weise, in der die Hauptversammlung der Partner beratschlagt und Beschlüsse annimmt ebenso wie die Art und Weise sie zu organisieren und den Zeitpunkt oder die Zeitpunkte, an denen sie stattfinden soll. Sollte die Anzahl der Partner fünf (5) oder weniger sein, wird es nicht notwendig sein Hauptversammlungen abzuhalten; aber in einem derartigen Fall muss in der Satzung eindeutig die Art und Weise festgelegt werden, in der die Partner konsultiert werden sollen und die Art und Weise, in der sie ihre Meinung in schriftlicher Form ausdrücken können, bezüglich der ihnen unterbreiteten Angelegenheiten. Die anderen gesetzlichen Vereinbarungen und die Bedingungen, die die Partner als zweckmäßig ansehen können festzulegen, vorausgesetzt dass sie nicht den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts entgegenstehen. Es ist verboten in der Satzung zusätzliche Zuwendungen, die aus Arbeit oder persönlichen Dienstleistungen der Partner bestehen, vertraglich festzulegen. Es kann in der Satzung bestimmt sein, dass die Partner oder einige von ihnen das Recht haben sollen jährliche Zinsen von 7% auf geleistete Beiträge zu erhalten, selbst wenn es keine Einkünfte gibt; aber nur für den Zeitraum, der für die Ausführung der Arbeiten, die, in Übereinstimmung mit der erwähnten Urkunde, dem Beginn ihrer Tätigkeiten vorangehen müssen, notwendig ist, aber auf keinen Fall darf ein derartiger Zeitraum drei (3) Jahre übersteigen. Derartige Zinsen sollen als allgemeine Kosten angesetzt werden. Die Satzungsurkunde der Gesellschaft muss in dem öffentlichen Register innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ausfertigungszeitpunkt registriert werden. In einer gleichen Zeitdauer muss die Übertragung von Grundbesitz, den die Partner oder einige von ihnen zu der Gesellschaft beigetragen haben auch registriert werden, indem das Gleiche mittels der entsprechenden Randbemerkung auf der vorherigen Registrierung bewiesen wird. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach den letzten oben erwähnten Registrierungen, muss ein Auszug der Unternehmensgründungsurkunde in drei (3) aufeinander folgenden Ausgaben einer Zeitung mit großer Auflage veröffentlicht werden. Die Verwalter sollen persönlich und einzeln verantwortlich sein, ohne eine wie auch immer geartete Beschränkung, vor den Personen mit denen sie im Namen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vor den oben erwähnten Registrierungen und Veröffentlichungen, Verträge geschlossen haben könnten. Wer auch immer die Satzungsurkunde der Gesellschaft unterschrieben hat und wer auch immer sie gründete oder dazu gehörte, soll in einer persönlichen und solidarischen Art und Weise gegenüber dritten Parteien für den Teil des Kapitals verantwortlich sein, der nicht völlig mit Geld bezahlt wurde und für den Wert, der zu den Beiträgen in bar beigetragen wurde. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann den Inhalt der Gründungsurkunde verändern, indem sie an den gleichen Regeln festhält, die für ihre Satzung angegeben wurden. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Gründungsurkunde, soll die Änderung der Gleichen die Zustimmung von zwei Drittel der Partner, die zumindest zwei Drittel des einbezahlten Kapitals repräsentieren, erfordern. Jedoch wird die einstimmige Zustimmung der Partner für irgendeine Änderung der Gründungsurkunde, die für sie zwingende zusätzliche Beiträge oder irgendeine Form der Erweiterung ihrer Verantwortung beinhalten kann, nötig sein. Das einbezahlte Kapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mittels einer Änderung der Gründungsurkunde erhöht oder verringert werden. Nichtsdestoweniger kann die Verringerung des einbezahlten Kapitals nicht in den folgenden Fällen ausgeführt werden: sollte es einen gut begründeten Widerspruch irgendeines Gläubigers oder irgendeiner beteiligten Person geben, der vor dem entsprechenden Bezirksrichter innerhalb von dreißig (30) Tagen, vom Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung an, legalisiert werden soll. Ein derartiger Widerspruch soll bis er zurückgezogen wird oder durch das Gericht gelöst wird alle Auswirkungen der beabsichtigten Verringerung unterbinden. Wenn wegen der Reduzierung das Vermögen der Gesellschaft weniger als das Doppelte der Verbindlichkeiten sein würde und das einbezahlte Kapital dabei nicht eingeschlossen. Wenn nach der Verringerung das einbezahlte Kapital weniger als zwei tausend Dollar ($2.000,00) sein würde. Das Folgende muss beim öffentlichen Register innerhalb von dreißig (30) Tagen registriert werden: Alle Übertragungen von Kapitalbeiträgen, die Wechsel in den Personen (dem Besitz) der Partner beinhalten können. Die Änderungen, die die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Verwalter, speziellen Bevollmächtigten, Vertreter und Konkursverwalter vereinbaren kann. Die Gründung oder Schließung von Zweigniederlassungen und Vertretungen. Die Änderung der Adresse der Gesellschaft, sogar wenn es innerhalb der gleichen Stadt (des gleichen Orts) ist. Die anderen von den Partnern in Hauptversammlungen oder schriftlich angenommenen Vereinbarungen.
Rechte und Pflichten der Partner Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Gründungsurkunde, soll im Falle einer Erhöhung des einbezahlten Kapitals jeder Partner das Recht haben einen proportionalen Anteil zu den gehaltenen Quoten zu zeichnen. Jeder Partner soll das Recht haben von der Gesellschaft eine von dem Verwalter oder irgendeinem der Verwalter unterzeichnete Urkunde zu erhalten, die bestätigen soll: Den Namen der Gesellschaft. Das einbezahlte Kapital. Genaue Angabe der Registrierung (Daten) der Gründungsurkunde beim öffentlichen Register. Den Namen des Partners. Den Wert der Beteiligung des Partners, ausgedrückt in Balboas, mit der Angabe, wenn dies der Fall ist, der bezahlten Beträge und des Zeitpunktes, zu dem der (Saldo) Beitrag vervollständigt sein muss. Der Zeitpunkt zu dem und der Ort an dem die Urkunde ausgegeben wurde. Jeder Partner soll zumindest das Recht zu einer Stimme bei den Beratungen der Gesellschaft haben, vorausgesetzt er ist nicht in Verzug mit der vollständigen Bezahlung seines Beitrages. Sollte die Quote des Partners ein Vielfaches von einhundert Dollar ($100,00) sein, soll er das Recht zu einer Stimme für jede einhundert Dollar ($100.00) haben, außer die Gründungsurkunde kann Bestimmungen enthalten, die in irgendeiner Art und Weise die Anzahl der Stimmen beschränken. Das Recht abzustimmen jedoch wird von dem Partner nicht in den Fällen ausgeübt, in denen der Partner ein entgegengesetztes Interesse zu dem der Gesellschaft hat. Weder sind die Verwalter imstande abzustimmen, wann auch immer versucht wird Vereinbarungen zu erzielen, die in Beziehung mit ihrer Verwaltung stehen oder andernfalls sie betreffen können. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Gründungsurkunde, können in den Fällen, in denen die Versammlung zusammentreffen muss, alle Partner von, mittels einer öffentlichen oder privaten Urkunde, frei bestimmten Bevollmächtigten, vertreten werden. Die Partner sollen das Recht haben an den Einkünften, die die Gesellschaft vereinbart zu verteilen, zu partizipieren und in dem entsprechenden Teil bei der Auflösung, wenn die Gesellschaft aufgelöst wird, im Verhältnis, das in der Gründungsurkunde festgelegt werden kann oder andernfalls im Verhältnis zu den gemachten Beiträgen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Artikel 266 und 267 des Handelsgesetzbuches. Wann auch immer ein Kapitalanteil, der nicht geteilt werden kann, im Besitz von verschiedenen Personen sein kann, sollen diese mittels schriftlicher Kommunikation, die an die Gesellschaft gerichtet ist, bestimmen wer die einer derartigen Beteiligung innewohnenden Rechte ausüben soll, ohne Beeinträchtigung, dass alle Beteiligte im Ganzen die Verpflichtungen der Partner gegenüber der Gesellschaft erfüllen werden. Im Falle des Nießbrauchs von Kapitalbeiträgen entspricht die Gruppe von Partnern denen der Besitzer (Partner) gemäß Nießbrauch. Der Nießbraucher soll das Recht haben, an den von der Gesellschaft, während der Zeitdauer des Nießbrauchs, erzielten Nettoeinnahmen zu partizipieren und gerichtlich auf Nichtigkeit aller angenommenen Vereinbarungen zu klagen, die seinem Interesse schaden können. Die Ausübung der anderen Rechte entspricht denen der Besitzer (Partner) gemäß Nießbrauch, vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Gründungsurkunde oder der Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien. Jede Vereinbarung zwischen dem Besitzer (Partner) gemäß Nießbrauch und dem Nießbraucher, die zu dem Letzteren mehr Rechte übertragen kann, als die die hierin anerkannt sind, muss der Gesellschaft schriftlich mitgeteilt werden, sodass der entsprechende Vermerk in ihr Register der Partner gemacht wird. Im Falle der Verpfändung von Kapitalbeiträgen soll der Besitzer der Gleichen die Rechte des Besitzers ausüben, vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Gründungsurkunde oder der Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Einrichtung der Verpfändung auf Kapitalbeiträge muss mittels einer öffentlichen Urkunde bewiesen werden, die beim öffentlichen Register registriert werden muss. Der Inhalt der oben erwähnten öffentlichen Urkunde und jede Vereinbarung zwischen den Parteien, die spezielle Rechte zu dem Besitzer der Verpfändung übertragen kann, muss auch der Gesellschaft mitgeteilt werden. Sollte die Gesellschaft vereinbaren ihre Zeitdauer über die beschlossene Grenze in der Gründungsurkunde auszudehnen oder in einer nachfolgenden Vereinbarung; ihre gesellschaftlichen Zwecke zu verändern; das einbezahlte Kapital zu erhöhen oder zu verringern; in eine unterschiedliche Gesellschaft zu wandeln oder mit einer anderen Gesellschaft oder Gesellschaften zu fusionieren, soll jeder Partner, der nicht mit seiner Stimme zu der oben erwähnten Vereinbarung beigetragen hat, das Recht haben sich aus der Gesellschaft zurückzuziehen und die entsprechende Zahlung, die auf den Nettowert (Eigenkapital) der Gesellschaft fällig ist, zu fordern. Gleichermaßen kann jeder Partner, der nicht das Amt des Verwalters der Gesellschaft ausübt dieses Recht benutzen, wenn während drei (3) aufeinander folgenden Jahren die von der Gesellschaft verteilten Einkünfte nicht reichen würden 4% des realen Werts ihrer Quoten auszumachen. Die Ausübung der in dem vorherigen Artikel erwähnten Rechte muss von den Partnern unternommen (gemacht) werden, indem sie den angezeigten Änderungen innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem die entsprechende Vereinbarung beim öffentlichen Register registriert wurde oder innerhalb von sechzig (60) Tagen, nachdem die letzte Bilanz vorgelegt wurde widersprechen, indem sie ihren Beschluss der Gesellschaft schriftlich mitteilen. Die Gesellschaft wird in beiden Fällen eine Frist von sechs (6) Monaten haben, von dem Zeitpunkt an gerechnet, an dem sie die Mitteilung von dem Partner oder den Partnern erhielt, um ihrer Eingabe zu entsprechen. Sollte dies nicht innerhalb der angegebenen Frist getan werden oder in einem anderen Fall innerhalb der von der Gesellschaft mit dem Anspruch stellenden Partner oder den Anspruch stellenden Partnern vereinbarten Frist, muss das Gericht auf ihren Antrag hin die Auflösung der Gesellschaft verfügen und einen Insolvenzverwalter bestimmen. Die Quoten, die zu den Partnern erstattet werden, die Gebrauch von den Rechten machen, die ihnen in den zwei vorherigen Paragraphen zuerkannt wurden, sollen den anderen Partnern, zu dem von der Gesellschaft festgelegten Preis (bezahlt), angeboten werden. Die Partner, deren Beitrag nicht aus Geld besteht, sind, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im bürgerlichen Gesetzbuch hinsichtlich des Verkäufers, zu der Räumung und Entlastung der Dinge verpflichtet, die Gegenstand des Beitrages sind. Sollten die Beiträge aus Krediten bestehen, soll der Beitragszahler auf jeden Fall verantwortlich sein für die Rechtmäßigkeit der Gleichen und die Bonität des Kreditnehmers. Kein Partner kann für sich oder für andere ähnliche Geschäfte, zu denen der Gesellschaft, betreiben oder irgendwelche, die in irgendeiner Art und Weise die Entwicklung ihrer Tätigkeiten behindern kann, noch ein Teil anderer Gesellschaften sein, die in dem gleichen Geschäft sind. Die Partner, die gegen diese Bestimmung verstoßen, diejenigen, die keine rechtzeitigen Zahlungen zum fälligen Ausgleich ihrer Beiträge machen und diejenigen, die in irgendeiner Form lähmen oder versuchen die Entwicklung der Geschäftstätigkeiten zu behindern, können von der Gesellschaft ausgeschlossen werden, indem von den Letzteren alle Teile einbehalten werden, die ihnen im Eigenkapital der Gesellschaft entsprechen können, ohne eine Beeinträchtigung gegen die Gleichen auszulösen, um die notwendigen Handlungen für die ordnungsgemäße Entschädigung des Falls zu erreichen. In den Voraussetzungen, die in den vorherigen Paragraphen erwähnt wurden, kann der Ausschluss von Partnern durch Beschluss einer Hauptversammlung, die speziell zusammentritt, um den Fall zu betrachten, beschlossen werden. Aber wenn die Gesellschaft sich aus Partnern zusammensetzt, muss der Richter, auf die zulässige Klageschrift der anderen hin, über den Ausschluss irgendeines von ihnen entscheiden. Die gleiche Regel soll befolgt werden, wenn die Partner (Gegenstand) der beabsichtigten Ausschlüsse eine kumulierte wirtschaftliche Beteiligung haben, die höher als die der nachsuchenden Partner ist. Die Partner, die von der Gesellschaft ausgeschlossen wurden und die eine derartige Entscheidung als ungerecht betrachten, können bei Gericht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen, von dem Zeitpunkt an gerechnet, zu dem die Vereinbarung ihnen mitgeteilt wurde Berufung einlegen, indem sie die Ansprüche, die als in Ordnung erachtet werden, einreichen.
Die Gesellschaftsgründung Zwei oder mehrere volljährige Personen, jeder Nationalität, selbst wenn sie nicht in der Republik Panama ansässig sind, können gemäß den Regularien, die nachstehend zur Verfügung gestellt werden, eine Aktiengesellschaft für jeden gesetzlichen Zweck oder jede gesetzlichen Zwecke gründen. Derartige Personen, die eine derartige Kapitalgesellschaft zu gründen wünschen, sollen die Gründungsurkunde unterschreiben, die darlegen soll: die Namen und Wohnsitze von jedem Zeichner der Gründungsurkunde; den Namen der vorgeschlagenen Aktiengesellschaft, der nicht der Gleiche sein soll, noch so ähnlich dem Namen irgendeiner anderen bestehenden Aktiengesellschaft, dass damit Verwirrung gestiftet wird. Der Name soll ein Wort, einen Ausdruck oder Abkürzung beinhalten, die angeben, dass es eine Aktiengesellschaft ist, um sie von einer natürlichen Person oder Gesellschaft irgendeiner anderen Art zu unterscheiden. Der Name der Aktiengesellschaft kann in jeder Sprache ausgedrückt werden. Der allgemeine Zweck oder die allgemeinen Zwecke der Aktiengesellschaft. Der Betrag des Grundkapitals und die Anzahl und der Nennbetrag der Aktien aus denen er besteht; und ob die Kapitalgesellschaft Aktien ohne Nennbetrag ausgibt. Das Aktienkapital und der Nennbetrag der Aktien jeder Kapitalgesellschaft kann in Form der gesetzlichen Währung der Republik oder Goldeinheiten der gesetzlichen Währung irgendeines anderen Landes oder beides ausgedrückt werden. Wenn die Aktien zu klassifizieren sind, die Anzahl der Aktien, die in jeder Klasse enthalten sind und die Bezeichnungen, Vorzüge, Sonderrechte und Stimmrechte oder Beschränkungen oder Qualifizierungen der Aktien jeder Klasse; oder dass derartige Bezeichnungen, Vorzüge, Sonderrechte und Stimmrechte oder Beschränkungen oder Qualifizierungen durch Beschluss des Mehrheitsanteils der Aktionäre oder der Mehrheit der Vorstände bestimmt werden können. Die Anzahl der Aktien, die jeder Zeichner der Gründungsurkunde sich bereit erklärt zu nehmen. Der Sitz der Kapitalgesellschaft und der Name und Wohnsitz ihres ansässigen Vertreters in der Republik, der eine juristische Person sein kann. Ihre Dauer. Die Anzahl, die Namen und Adressen ihrer Vorstände, die nicht weniger als drei sein dürfen. Jede andere gesetzliche Bestimmungen, die die Zeichner der Gründungsurkunde einzuschließen wünschen. Die Gründungsurkunde kann an jedem Ort, innerhalb oder außerhalb der Republik, ausgefertigt werden und in jeder Sprache. Die Gründungsurkunde soll in der Form einer öffentlichen Urkunde sein oder in irgendeiner anderen Form, vorausgesetzt dass die besagte Gründungsurkunde vor einem Notar anerkannt wird oder vor irgendeinem anderen Beamten, der bevollmächtigt ist die Anerkennung vorzunehmen an der Stelle der Ausfertigung davon. Wenn die Gründungsurkunde nicht in der Form einer öffentlichen Urkunde ist, muss sie bei einem Notariat der Republik beurkundet werden. Wenn das besagte Dokument außerhalb der Republik ausgefertigt wurde, muss es, bevor es beurkundet wird, von einem panamaschen Konsul beglaubigt sein oder wenn es keinen derartigen Konsul gibt, von einem Konsul eines Landes, das mit Panama befreundet ist; und wenn es in einer Fremdsprache ist, muss es zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung, die von einem Beamten oder öffentlichen Übersetzer der Republik unterschrieben ist, beurkundet sein. Die öffentliche Urkunde oder das beurkundete Dokument, das die Gründungsurkunde enthält muss zur Registrierung beim Handelsregister vorgelegt werden. Die Gründung einer Aktiengesellschaft soll keine Auswirkung hinsichtlich dritter Parteien haben bis die Gründungsurkunde registriert wurde. Jede Aktiengesellschaft, die gemäß dem allgemeinen Gesellschaftsrecht gegründet wurde, kann von Zeit zu Zeit ihre Gründungsurkunde in jeder Hinsicht ergänzen; vorausgesetzt eine derartige Gründungsurkunde, wenn sie so geändert wurde, entspricht den Bestimmungen des allgemeinen Gesellschaftsrechts. Deshalb kann die Aktiengesellschaft durch eine derartige Änderung die Anzahl ihrer Aktien oder die irgendeiner Klasse ihrer ausgegebenen Aktien zu der Zeit einer derartigen Änderung ändern, den Nennbetrag der ausgegebenen Aktien jeder Klasse ändern, die ausgegebenen Aktien jeder Klasse, die einen Nennbetrag haben in die gleiche oder unterschiedliche Anzahl an Aktien der gleichen oder einer unterschiedlichen Klasse ohne Nennbetrag umwandeln oder die ausgegebenen Aktien einer ohne Nennbetrag in die gleiche oder unterschiedliche Anzahl von Aktien der gleichen oder unterschiedlichen Klasse, die einen Nennbetrag haben umwandeln oder den Betrag oder die Anzahl der Aktien ihres genehmigten Aktienkapitals erhöhen oder ihr genehmigtes Aktienkapital in Klassen aufteilen oder die Anzahl der Klassen ihres genehmigten Aktienkapitals erhöhen oder ihre Bezeichnungen, Rechte, Sonderrechte, Stimmrechte, Beschränkungen oder Qualifizierungen ändern. Aber das Grundkapital einer Aktiengesellschaft soll nicht verringert werden. Die Änderungen sollen von Personen gemacht werden, die nachstehend erwähnt werden und in der Art und Weise wie es im allgemeinen Gesellschaftsrecht hinsichtlich der Ausfertigung der Gründungsurkunde vorgesehen ist. Für den Fall, dass keine Aktien ausgegeben wurden, sollen die Änderungsparagraphen von jedem Zeichner der Gründungsurkunde und von jedem Zeichner von Aktien der Aktiengesellschaft unterschrieben werden. Für den Fall, dass Aktien ausgegeben wurden, sollen derartige Änderungsparagraphen unterschrieben werden: persönlich oder durch einen Bevollmächtigten der Besitzer aller ausgegebenen Aktien der Aktiengesellschaft, die berechtigt sind darauf abzustimmen und sollen von einer Bescheinigung des Verwalters oder eines stellvertretenden Verwalters der Aktiengesellschaft begleitet sein, die besagt, dass die Personen, die die Änderungsparagraphen ausgefertigt haben, persönlich oder durch Bevollmächtigten, die Besitzer aller ausgegebenen Aktien der Aktiengesellschaft bilden, die berechtigt sind darauf abzustimmen; oder durch den Präsidenten oder einen Vizepräsidenten und den Verwalter oder stellvertretenden Verwalter der Aktiengesellschaft, die unterzeichnen sollen und eine Bescheinigung dazu anfügen sollen, die darlegt, dass sie bevollmächtigt wurden derartige Änderungsparagraphen auszufertigen durch die Stimmen, die persönlich oder durch Bevollmächtigten abgegeben wurden, von den Besitzern einer Mehrheit derartiger Aktien und dass derartige Stimmen bei einer Aktionärsversammlung abgegeben wurden, die zu dem Zeitpunkt, der auf der Mitteilung oder der Verzichtserklärung der Mitteilung, abgehalten wurde. Für den Fall, dass die Änderungsparagraphen die Vorzüge von ausgegebenen Aktien jeder Klasse ändern oder die Ausgabe von Aktien genehmigen, die Vorzüge haben, die in jeder Hinsicht zu denen der ausgegebenen Aktien jeder Klasse übergeordnet sind, soll die Bescheinigung darlegen, dass die Beamten, die die Gleiche unterschrieben haben, bevollmächtigt waren, durch das Votum, das persönlich oder durch Bevollmächtigte der Besitzer einer Mehrheit der ausgegebenen Aktien jeder Klasse, die berechtigt sind darauf abzustimmen, bei einer Aktionärsversammlung, die zu dem auf der Mitteilung oder der Verzichtserklärung der Mitteilung angegebenen Datum, abgegeben wurden, derartige Änderungsparagraphen auszufertigen. Wenn die Gründungsurkunde vorsieht, dass die Stimmen der Besitzer von mehr als einer Mehrheit der ausgegebenen Aktien jeder Klasse oder Klassen erforderlich sein sollen, um irgendeine Änderung irgendeiner Bestimmung der Gründungsurkunde zu bewirken, soll die Bescheinigung darlegen, dass eine derartige Änderung in dieser Art und Weise genehmigt wurde. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Gründungsurkunde oder irgendeiner Ergänzung hiervon, soll im Falle einer Erhöhung des Grundkapitals, jeder Aktionär berechtigt sein zu einem Vorzugsrecht Aktien des Grundkapitals zu zeichnen, die entsprechend einer derartigen Erhöhung, im Verhältnis zu der Anzahl von Aktien, die zu diesem Zeitpunkt in seinem Besitz waren, ausgegeben wurden. Jede Aktiengesellschaft kann ihr genehmigtes Aktienkapital durch eine Änderung ihrer Gründungsurkunde verringern; aber keine Vermögensverteilung kann entsprechend irgendeiner derartigen Verringerung gemacht werden, die den tatsächlichen Wert ihres verbleibenden Vermögens zu einem Betrag verringern wird, der geringer als der Gesamtbetrag ihrer Schulden und Verbindlichkeiten zuzüglich dem verringerten Betrag ihres ausgegebenen Aktienkapitals ist. Es soll zu den Änderungsparagraphen eine Bescheinigung beigefügt werden, die unter Eid durch den Präsidenten oder einen Vizepräsidenten und dem Leiter der Finanzabteilung oder einem stellvertretenden Leiter der Finanzabteilung darlegt, dass keine gemachte oder dazu entsprechend zu machende Vermögensverteilung die in diesem Paragraphen enthaltene Bestimmung verletzen wird. Die Beurteilung der Vorstände über den Wert des Vermögens und ihre Festlegung der Schulden und Verbindlichkeiten soll endgültig sein, ausgenommen in dem Fall von Betrug. Jede Aktiengesellschaft kann, vorbehaltlich anderer Bestimmungen in ihrer Gründungsurkunde, Aktien ihres eigenen Grundkapitals erwerben. Wenn ein derartiger Erwerb aus anderen finanziellen Mitteln oder Besitz als dem Überschuss oder den Nettogewinnen gemacht wird, sollen die Aktien des Grundkapitals, die so erworben wurden durch die Verringerung des Betrages der ausgegebenen Aktien annulliert werden; aber derartige Aktien können wieder ausgegeben werden, wenn das genehmigte Aktienkapital nicht durch eine solche Annullierung verringert wurde. Aktien ihres eigenen Grundkapitals, die von einer Aktiengesellschaft mit finanziellen Mitteln aus dem Überschuss ihres Vermögens über die Verbindlichkeiten oder von den Nettoeinkünften erworben wurden, können von einer derartigen Aktiengesellschaft besessen werden oder von ihr von Zeit zu Zeit für ihre Unternehmenszwecke verkauft werden und können von Zeit zu Zeit durch den Vorstand annulliert oder wieder ausgegeben werden. Mit den Aktien der Aktiengesellschaft, die im Besitz der Aktiengesellschaft sind, soll nicht bei irgendeiner Aktionärsversammlung direkt oder indirekt gewählt werden. Keine Aktiengesellschaft soll ihre eigenen Aktien aus anderen finanziellen Mitteln oder Besitz als Ihrem Überschuss oder Nettogewinn kaufen oder erwerben, wenn ein derartiger Kauf oder Erwerb den tatsächlichen Wert ihres Vermögens zu einem Betrag, der weniger als der Gesamtbetrag ihrer Schulden und Verbindlichkeiten zuzüglich dem verringerten Betrag ihres ausgegebenen Aktienkapitals verringert. Die Beurteilung der Vorstände über den Wert des Vermögens und ihre Festlegung der Schulden und Verbindlichkeiten soll endgültig sein, ausgenommen in dem Fall von Betrug.
Fähigkeiten der Aktiengesellschaft Jede gemäß allgemeinem Gesellschaftsrecht gegründete Aktiengesellschaft, soll die folgenden Machtbefugnisse, zusätzlich zu den anderen, im allgemeinen Gesellschaftsrecht, angegebenen Machtbefugnissen haben: Vor jedem Gericht zu klagen und verklagt zu werden; ein Gesellschaftssiegel anzunehmen und zu benutzen und das Gleiche nach Zweckmäßigkeit zu ändern; Grundbesitz und beweglichen Privatbesitz jeder Art erwerben, kaufen, besitzen, benutzen und übertragen und Verpfändungen, Mietverträge, Hypotheken, Pfandrechte und Grundpfandrechte jeder Art machen und akzeptieren; leitende Angestellte und Vertreter ernennen; Verträge jeder Art schließen; die Satzung nicht mit irgendwelchen bestehenden Gesetzen der Republik oder ihrer Gründungsurkunde zur Leitung, Regelung und Steuerung ihrer Angelegenheiten und ihres Besitzes, der Übertragung ihrer Aktien und der Einberufung und Abhaltung von Aktionärsversammlungen und Vorstandssitzungen und für alle anderen gesetzlichen Angelegenheiten unvereinbar machen; ein Geschäft betreiben und ihre Machtbefugnisse in der Republik und im Ausland ausüben; sich selbst aufzulösen oder aufgelöst zu werden freiwillig oder aus einem anderen Grund im Einklang mit dem Gesetz. Geld leihen und Schulden machen in Verbindung mit ihrem Geschäft oder für jeden gesetzlichen Zweck; Anleihen, eigene Wechsel, Wechsel oder Akzepte, Schuldverschreibungen und andere Obligationen und Schuldbekundungen (die konvertierbar sein können oder nicht in Aktien der Gesellschaft) die zu einem festgelegten Zeitpunkt oder Zeitpunkten nach dem Eintritt eines festgelegten Ereignis oder Ereignissen, ob abgesichert durch Hypothek, Pfand oder sonst wie oder nicht abgesichert für geliehenes Geld oder zur Bezahlung von Besitz, der erworben oder gekauft wurde für irgendwelche andere gesetzlichen Zwecke, zahlbar sind. Bürgen, erwerben, kaufen, besitzen, verkaufen, übertragen, übereignen, eine Hypothek aufnehmen, verpfänden oder anders verfügen über oder handeln mit Aktien des Aktienkapitals oder Anleihen, Wertpapieren oder anderen Schuldbekundungen, die durch andere Aktiengesellschaften oder von irgendeiner Gemeinde, Provinz, einem Staat oder einer Regierung geschaffen wurden. Um alle Dinge zu tun, die notwendig zur Durchführung ihrer in der Gründungsurkunde oder irgendeiner Ergänzung davon aufgezählten Ziele sind oder notwendig oder beiläufig für den Schutz und Nutzen der Aktiengesellschaft und im Allgemeinen um jedes gesetzliche Geschäft zu betreiben, ob dieses Geschäft ähnlich ist oder nicht in der Art zu den Zwecken, die in der Gründungsurkunde oder irgendeiner Ergänzung davon dargelegt sind.
Aktien Jede Aktiengesellschaft soll die Machtbefugnisse haben eine oder mehrere Aktienklassen mit derartigen Bezeichnungen, Vorzügen, Sonderrechten, Stimmrechten oder Beschränkungen oder Qualifizierungen und anderen Rechten wie ihre Gründungsurkunde vorsieht und gemäß derartigen Rückzahlungsrechten wie sie für die Aktiengesellschaft reserviert wurden in einer derartigen Gründungsurkunde zu erstellen und auszugeben. Die Gründungsurkunde kann vorsehen, dass Aktien jeder Klasse konvertierbar sein sollen in Aktien einer oder mehrer anderer Klassen. Aktien können einen Nominalwert oder Nennbetrag haben. Derartige Aktien können als völlig bezahlt und steuerfrei oder als teilweise bezahlt oder ohne eine darauf getätigte Zahlung geleistet zu haben ausgegeben werden. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Gründungsurkunde sollen völlig bezahlte und steuerfreie Aktien, die einen Nennbetrag haben oder Wertpapiere oder Aktien, die in derartige Aktien konvertierbar sind, nicht für ein Entgelt ausgegeben werden, das nach Beurteilung des Vorstands geringer im Wert ist als der Nennbetrag derartiger Aktien oder von Aktien in derartige Wertpapiere oder Aktien konvertierbar sind, noch sollen Bescheinigungen für teilweise bezahlte Aktien darlegen, dass darauf ein Betrag bezahlt wurde, der größer ist als der Wert, nach Beurteilung des Vorstands, des Entgelts, das tatsächlich darauf bezahlt wurde. Ein derartiges Entgelt kann Geld, Arbeit, Dienstleistungen oder Besitz irgendeiner Art sein. Die Beurteilung des Vorstands bezüglich des Werts irgendeines derartigen Entgelts soll endgültig sein, ausgenommen im Falle des Betrugs. Aktien können ohne Nennbetrag erstellt und ausgegeben werden vorausgesetzt die Gründungsurkunde enthält folgende Angaben: Die Gesamtanzahl der Aktien, die von der Aktiengesellschaft ausgegeben werden können. Die Anzahl der Aktien, wenn überhaupt, die einen Nennbetrag haben und der Nennbetrag von jeder. Die Anzahl der Aktien, die keinen Nennbetrag haben. Entweder eine der folgenden Angaben: das ausgewiesene Kapital der Aktiengesellschaft soll zumindest gleich der Summe des aggregierten Nennbetrags aller ausgegebenen Aktien sein, die einen Nennbetrag haben zuzüglich eines bestimmten Betrages bezüglich jeder ausgegebenen Aktie ohne Nennbetrag zuzüglich derartiger Beträge wie sie von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Vorstands dazu übertragen werden können; oder das ausgewiesene Kapital der Aktiengesellschaft soll zumindest gleich zu dem gesamten aggregierten Nennbetrag aller ausgegebenen Aktien sein, die einen Nennbetrag haben zuzüglich des aggregierten Entgeltbetrages, der von der Aktiengesellschaft erhalten wurde für die Ausgabe von Aktien ohne Nennbetrag zuzüglich derartigen Beträgen wie sie von Zeit zu Zeit durch Beschluss oder Beschlüsse des Vorstands dazu transferiert werden können. Eine derartige Gründungsurkunde kann auch eine zusätzliche Erklärung enthalten, dass das ausgewiesene Kapital nicht geringer als der darin festgelegte Betrag sein soll. Gemäß den Bezeichnungen, Vorzügen, Sonderrechten und Stimmrechten oder Beschränkungen oder Qualifizierungen, die hinsichtlich jeder Aktienklasse gewährt oder auferlegt wurden, soll jede Aktie mit oder ohne Nennbetrag gleich zu jeder anderen Aktie der gleichen Klasse sein. Jede Aktiengesellschaft kann ihre genehmigten Aktien ohne Nennbetrag für ein derartiges Entgelt wie es in ihrer Satzung vorgeschrieben sein kann ausgeben und verkaufen; oder für ein derartiges Entgelt, das nach Beurteilung des Vorstands der angemessene Wert derartiger Aktien sein soll; oder für ein derartiges Entgelt wie es von Zeit zu Zeit von dem Vorstand festgelegt werden kann entsprechend der Vollmacht, die in einer derartigen Gründungsurkunde verliehen wurde; oder für ein derartiges Entgelt wie es durch die Besitzer einer Mehrheit der stimmberechtigten Aktien beschlossen werden kann. Jede und alle ausgegebenen Aktien sollen als voll bezahlt und steuerfrei erachtet werden. Die Besitzer derartiger Aktien sollen nicht der Aktiengesellschaft oder ihren Gläubigern haftbar sein in Bezug dazu. Die Aktien einer Aktiengesellschaft sollen zu derartigen Zeitpunkten und in einer derartigen Art und Weise bezahlt werden wie der Vorstand beschließen kann. Wenn Verzug bei der Bezahlung eintritt, kann der Vorstand entweder gerichtlich gegen den Schuldner vorgehen, um die Zahlung der fälligen und unbezahlten Beträge zu erzwingen und einen derartigen Schadensersatz einzukassieren, den die Aktiengesellschaft erlitten haben kann oder den Vertrag bezüglich des Aktionärs in Verzug annullieren, indem er das Recht hat in diesem letzten Fall für die Aktiengesellschaft derartige Beträge zurückzubehalten wie der säumige Aktionär berechtigt sein kann von den finanziellen Mitteln der Gesellschaft zu erhalten. Für den Fall, dass die Aktiengesellschaft gerichtlich vorgehen sollte, um den Vertrag hinsichtlich des sich in Verzug befindlichen Aktionärs zu annullieren und die Beträge zurückzubehalten, zu denen er berechtigt sein kann, soll der Vorstand zumindest sechs Tage im Voraus einen derartigen Aktionär benachrichtigen. Von der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen dieses Paragraphen erworbene Aktien können zur Zeichnung wieder ausgegeben oder wieder angeboten werden. Jede Aktienurkunde soll die folgenden Angaben erhalten: Der Hinweis auf die Eintragung der Aktiengesellschaft im Handelsregister. Der Betrag ihres Grundkapitals. Die Anzahl der Aktien, die der Besitzer hiervon besitzt. Die Aktienklasse, wenn es mehr als eine Klasse gibt ebenso wie die speziellen Bedingungen, Bezeichnungen, Vorzüge, Sonderrechte, Prämien, Vorteile und Beschränkungen oder Qualifizierungen die einige Aktienklassen über die anderen haben können. Wenn die Aktien, die sie vertritt völlig bezahlt und steuerfrei sind, soll die Aktienurkunde es so darstellen; und wenn derartige Aktien nicht völlig bezahlt und steuerpflichtig sind, soll die Aktienurkunde den Betrag oder die Beträge, die darauf bezahlt wurden darstellen. Wenn die Aktien durch eine ausgegebene Urkunde im Namen des Besitzers dargestellt werden, soll sie den Namen des besagten Besitzers enthalten. Aktien können nur an Inhaber ausgegeben werden, wenn sie völlig bezahlt und steuerfrei sind. Aktien, die durch eine im Namen des Besitzers ausgegebene Urkunde dargestellt werden, sollen in den Büchern der Aktiengesellschaft in einer derartigen Art und Weise und gemäß derartigen Bestimmungen übertragbar sein wie sie in der Gründungsurkunde oder der Satzung vorgesehen sein können. Aber in keinem Fall soll die Übertragung der Aktien für die Aktiengesellschaft rechtsverbindlich sein, es sei denn es wurde in den Unternehmensbüchern registriert. Wenn der Aktionär gegenüber der Aktiengesellschaft verschuldet ist, kann sie sich weigern die Übertragung ihrer Aktien zu erlauben bis eine derartige Schuldenlast bezahlt ist. Aber in allen Fällen sollen der Abtretende und der Erwerber gemeinsam haftbar sein für die Bezahlung der geschuldeten Beträge gegenüber der Aktiengesellschaft kraft der so übertragenen Aktien. Die Übertragung von Inhaberaktien erfordert nur die Übergabe der Urkunde. Wenn es so in der Gründungsurkunde vorgesehen ist, kann jeder Besitzer einer Inhaberaktienurkunde eine derartige Urkunde gegen eine Urkunde einer ähnlichen Anzahl Namensaktien umtauschen; und der Besitzer einer Aktienurkunde, die im Namen des Besitzers ausgegeben wurde kann sie für eine Urkunde einer ähnlichen Anzahl von Inhaberaktien umtauschen. Die Gründungsurkunde kann vorsehen, dass für den Fall, dass ein Aktionär wünscht seine Aktien zu veräußern, die Aktiengesellschaft oder jeder andere Aktionär davon ein Vorzugsrecht haben soll derartige Aktien zu kaufen. Sie kann auch andere Beschränkungen auf die Übertragung der Aktien auferlegen; aber keine Beschränkung, die absolut verhindern will, dass ein Aktionär seine Aktien verkauft, soll gültig sein.
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